Grundwortschatz

Автор работы: Пользователь скрыл имя, 31 Марта 2013 в 13:55, контрольная работа

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das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) – Европейская система Центральных банков
die Europäische Zentralbank - Европейский Центробанк

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die Konvergenz – конвергенция

beurteilen – оценивать, судить

die BIP (Bruttoinnlandsprodukt) – ВВП (Внутренний валовый продукт)

anerkennen – признавать

Anstrengungen unternehmen – предпринимать усилия

verringern – уменьшать, сокращать

in Ergänzung – в дополнение

sich verpflichten – обязываться

ausgleichen – 1. компенсировать, возмещать

2. погашать долг

3. улаживать, примирять

überschüssig – (из) лишний, избыточный

der Haushalt – 1. бюджет, 2. домашнее хозяйство

die Rendite – проценты, доход с ценных бумаг

die Anleihe – заем, ссуда

 

 

 

Vorteile der EWU

          Die Schaffung einer Währungsunion in Europa stellt ein beispielloses historisches Ereignis dar. Die Vorteile eines solchen Schritts liegen dabei auf der Hand: Mit der Einführung einer einheitlichen Währung entfallen Wechselkursschwankungen und die damit verbundenen Kurssicherungs- und Anpassungskosten. Das schafft Planungssicherheit, reduziert Kosten und führt zu mehr Wettbewerb und Wachstum in Europa. Die Anfälligkeit gegenüber weltweiten Störungen an den Devisenmärkten wird geringer. Ebenso fördert das größere Währungsgebiet die Vertiefung der Kapitalmärkte und trägt so zu einer Senkung der Finanzierungskosten bei.    Dies wiederum erleichtert Investitionen.

           Die Vorteile des größeren Währungsraums stellen sich aber nur dann ein, wenn die gemeinsame Währung wertstabil ist. Nur dann bleiben nämlich die Zinsen niedrig und der Außenwert stabil. Und nur dann wird der Binnenmarkt durch die gemeinsame Geldpolitik tatsächlich gefestigt. Die Teilnahme an einer Währungsunion verlangt ferner, dass sich die Wirtschafts-, Finanz- und Lohnpolitik flexibel an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Fehlentwicklungen in einzelnen Staaten, z. B. ein zu starker Kostenanstieg oder ein konjunkturelles Nachhinken, lassen sich in einer Währungsunion nämlich nicht mehr durch Wechselkursänderungen korrigieren.

 
Risiken der EWU

 

Um das Risiko eines Fehlschlages des einmaligen Projekts WWU zu begrenzen, musste vor dem Eintritt in die dritte Stufe geprüft werden, ob die Staaten die Zeit genutzt hatten, um die Reife für die Währungsunion zu erlangen. Nur solche Staaten, die sich dem schärferen Wettbewerb stellen und aus eigener Kraft mithalten konnten, sollten aufgenommen werden. Andernfalls hätten den „nachhinkenden“ Staaten steigende Arbeitslosigkeit bzw. den anderen Staaten hohe Transferbelastungen gedroht. Dies hätte aber zu ökonomischen Spannungen geführt, die leicht in politische Konflikte um Transferzahlungen und die Orientierung der Geldpolitik hätten umschlagen können.

 
Konvergenzkriterien  

Zur Beurteilung der „Stabilitätsreife“ möglicher Teilnehmerländer waren im Maastricht-Vertrag „ Konvergenzkriterien“ für die Preisstabilität, die Finanzlage der öffentlichen Haushalte, die Höhe der langfristigen Zinsen und die Stabilität der Wechselkurse festgelegt worden. Auf ihrer Basis entschied der Europäische Rat im Mai 1998, dass die elf beitrittswilligen Staaten Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien 1999 an der dritten Stufe der WWU teilnehmen können. Griechenland kam 2001 und Slowenien 2007 als dreizehntes Land hinzu. Zugleich nominierte der Europäische Rat auch die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank. Damit konnten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank (EZB) am 1. Juni 1998 ihre Arbeit aufnehmen. Bei der Festlegung der EWU-Teilnehmerländer konnten Stabilitätserfolge bei allen Ländern festgestellt werden. Allerdings wiesen zahlreiche Länder 1997 zum Teil noch deutlich höhere Schuldenstände als sechzig Prozent des BIP auf (u. a. auch Deutschland mit 61,3 Prozent). Hier wurde allerdings anerkannt, dass die meisten Länder damals erkennbare Anstrengungen unternommen hatten, um ihre Schulden zu verringern.

 

Stabilitäts- und Wachstumspakt  

In Ergänzung zum Maastricht-Vertrag hatte sich der Europäische Rat 1996 auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt verständigt. Darin verpflichteten sich die Teilnehmerländer, auch nach Eintritt in die dritte Stufe der WWU mittelfristig einen ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalt zu erreichen. Die Androhung empfindlicher Geldbußen — von immerhin bis zu 0,5 Prozent des BIP— soll die Einhaltung der Defizitobergrenze von drei Prozent des BIP gewährleisten.

 

 

 

I. Übersetzen Sie folgende Wortgruppen und bilden Sie damit die Sätze.

 

- eine Währungsunion in Europa;

- Störungen an den Devisenmärkten;

- Senkung der Finanzierungskosten;

- den Binnenmarkt festigen;

- sich dem Wettbewerb stellen;

- hohe Transferbelastungen drohen;

- die Beurteilung der „Stabilitätsreife“;

- einen ausgeglichenen Haushalt erreichen;

- die Inflationsrate übersteigen.

 

II. Ergänzen Sie die Konjunktionen.

 

  1. Die Vorteile des größeren Währungsraums stellen sich aber nur dann ein, ... die gemeinsame Währung wertstabil ist.
  2. Vor dem Eintritt in die dritte Stufe musste geprüft werden, ... die Staaten die Zeit genutzt hatten, um die Reife für die Währungsunion zu erlangen.
  3. Die Teilnahme an einer Währungsunion verlangt, ... sich die Wirtschafts-, Finanz- und Lohnpolitik flexibel an die veränderten Rahmenbedingungen anpasst.
  4. ... eine einheitliche Währung eingeführt wurde, entfielen Wechselkursschwankungen und die damit verbundenen Kurssicherungs- und Anpassungskosten.
  5. Nur solche Staaten, ... sich dem schärferen Wettbewerb stellen und aus eigener Kraft mithalten konnten, sollten aufgenommen werden.
  6. Es wurde allerdings anerkannt, ... die meisten Länder damals erkennbare Anstrengungen unternommen hatten, um ihre Schulden zu verringern.
  7. Der Binnenmarkt wird tatsächlich gefestigt, ... die gemeinsame Währung wertstabil ist.
  8. Fehlentwicklungen, ... in einzelnen Länderu passieren konnen, lassen sich in einer Währungsunion nähmlich nicht mehr durch Wechselkursänderungen korrigieren.

 

Die, dass, wenn, ob, dass, die, da, denn.

 

III. Schreiben Sie aus den Texten „Risiken der EWU“ und „Konvergenzkriterien“ alle Sätze, die die Konstruktion „Modalverb + Infinitiv Passiv enthalten, heraus und übersetzen Sie diese Sätze ins Russische.

 

IV. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische und erklären Sie die Bildung und den Gebrauch des Konjunktivs.

 

  1. Andernfalls hätten den „nachhinkenden“ Staaten steigende Arbeitslosigkeit bzw. den anderen Staaten hohe Transferbelastungen gedroht.
  2. Dies hätte aber zu ökonomischen Spannungen geführt.
  3. Die ökonomischen Spannungen hätten leicht in politische Konflikte um Transferzahlungen und die Orientierung der Geldpolitik umschlagen können.

 

V. Beantworten Sie die Fragen.

 

      1. Warum sagt man, dass die Schaffung einer Währungsunion in Europa ein beispielloses historisches Ereignis darstellt?

      2. Wann stellen sich aber die Vorteile des größeren Währungsraums ein?

      3. Welche Risiken der EWU sind möglich?

      4. Wozu waren im Maastricht-Vertrag „Konvergenzkriterien“ festgelegt worden?

      5. Worum handelt es sich im Stabilitäts- und Wachstumspakt?

 

 

Aufgaben zum Thema „Vorteile und Risiken der EWU“

 

I. Besprechen Sie mit Ihrem Ansprechspartner die Vorteile und Risiken der EWU. Versuchen Sie über die Währung im GUS-Raum zu sprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teil II. Texte für autonomes Lernen.

 

DAS BARGELD

 

Unter Bargeld versteht man Münzen und Banknoten. Das Bargeld wird in Deutschland von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht. Dabei ist die Bundesbank zusammen mit der Europäischen Zentralbank für die Banknoten verantwortlich, während das Bundesministerium für Finanzen für die deutschen Euro-Münzen zuständig ist.

 

Banknotenausgabe durch die Bundesbank

 

Unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel

Banknoten sind Geldscheine, die auf einen bestimmten Betrag in einer bestimmten Währung lauten. In Deutschland lauteten sie bis Ende 2001 auf D-Mark, seit Anfang 2002 lauten sie auf Euro. Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel: Jeder Gläubiger einer Geldforderung muss sie in unbegrenztem Umfang als Erfüllung seiner Forderung annehmen.

 

Notenmonopol der Bundesbank bzw. des Eurosystems

Der Staat hat ein Interesse daran, den Umlauf des gesetzlichen Zahlungsmittels „Banknoten" zu kontrollieren. Banknoten werden deshalb nicht wie früher von privaten Geschäftsbanken ausgegeben, sondern von einer staatlichen Bank, die wir Noten- oder Zentralbank nennen. In Deutschland ist dies die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main. Sie besitzt das ausschließliche Recht zur Notenausgabe in Deutschland (Banknotenmonopol).

 

Seit der Einführung der Euro-Banknoten bedarf es hierzu aber der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank. Dabei werden die Euro-Banknoten nach wie vor von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht. Sie werden auch weiterhin überwiegend in ihrer Bilanz ausgewiesen. Die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Notenbanken im Eurosystem haben sich geeinigt, dass 92 Prozent der Banknoten in den Bilanzen der nationalen Notenbanken und acht Prozent in der Bilanz der EZB ausgewiesen werden. In Umlauf gebracht werden sie vollständig von den nationalen Notenbanken.

 

Einheitliches Qualitätsmanagement

Die nationalen Notenbanken sind auch für den Druck der Euro-Banknoten zuständig. In einigen Ländern sind die Druckereien den nationalen Notenbanken direkt angegliedert oder werden als hundertprozentige Töchter geführt, in anderen Ländern wird in staatlichen oder privaten Unternehmen gedruckt. In Deutschland stellen die Bundesdruckerei in Berlin sowie die Firma Giesecke & Devrient in München die Banknoten her.

Zur Sicherung der Banknotenqualität wurde in allen autorisierten Druckereien ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen, wurden genaue Prüf- und Testverfahren festgelegt.

 

Keine Einlösungsverpflichtung

Wirtschaftlich gesehen sind unsere Banknoten eine Verbindlichkeit des Eurosystems. Dabei handelt es sich aber eher um eine abstrakte Verpflichtung. Wer der Bundesbank eine vom Eurosystem herausgegebene Banknote vorlegt, erhält die Note allenfalls gewechselt, jedoch nicht etwa in Gold oder andere Vermögenswerte umgetauscht. Die Notenbank kann deshalb im Inland bzw. im eigenen Währungsgebiet nicht illiquide, also zahlungsunfähig werden. Sie zahlt immer mit Geld, das sie selbst schaffen kann.

 

 

 

 

Keine Deckungsvorschriften

In früheren Zeiten bestand für die Notenbank dagegen meist eine Verpflichtung, ihre Noten gegen Gold oder Silber einzutauschen. Deshalb mussten die ausgegebenen Noten häufig zu einem bestimmten Prozentsatz durch Gold „gedeckt" sein („gebundene Währung"). Insofern war die Notenausgabe durch die vorhandenen Edelmetallvorräte begrenzt. Nach dem Münzgesetz von 1871 entsprach die Mark einem 2790stel eines Kilogramms Feingold. Auch in der Weimarer Republik sah das Bankgesetz von 1924 eine Deckung des Banknotenumlaufs in Gold und Devisen von mindestens 40 Prozent vor, wobei Ausnahmeregelungen die Golddeckung jedoch faktisch außer Kraft setzten.

Inzwischen wissen wir, dass derartige Regelungen für die Werterhaltung des Geldes weder ausreichend noch erforderlich sind. Vielmehr kommt es darauf an, das Geld - verglichen mit dem vorhandenen Güterangebot - knapp zu halten. Die Geldausgabe des Eurosystems ist deshalb nicht mehr an Deckungsvorschriften gebunden; der Euro stellt eine „freie Währung" bzw. eine „Papierwährung" dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geld, das man nicht sehen kann

 

So wichtig Münzen und Geldscheine für den wirtschaftlichen Alltag sind, so bildet Bargeld doch nur den kleineren Teil des Geldumlaufs zu Zahlungszwecken. Von Konto zu Konto lasse sich großere Zahlungen beguemer und sicherer vornehmen als mit Bargeld. Das wussten schon die Kaufleute und Händler des Mittelalters. Vor alem in der Lombardei, in Oberitalien, entwickelten die Geldwechsler so etwas wie ein Bankensystem. Deshalb sind heute noch zahlreiche Fachausdrücke des Geldwesens italienischen Ursprungs.

 

Das „unsichtbare" Geld wird in einer Art Kreislauf von Bankkonto zu Bankkonto weitergegeben, weshalb es als Giralgeld (aus dem italienischen: giro = der Kreis) bezeichnet wird. Häufig spricht man auch von Buchgeld, weil es nur in den Büchern der Banken erscheint. Mittlerweile erfolgt diese Aufzeichnung überwiegend in elektronischen Dateien. Dabei handelt es sich vor allem um täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen) von Wirtschaftsunternehmen, öffentlichen Kassen oder Privatleuten.

 

Giralgeld ist Geld, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel

Auf den ersten Blick mag es nicht so recht einleuchten, wieso derartige  Bankguthaben zum Geld gerechnet, werden. Doch bei näherer Betrachtung sind die Unterschiede zu den Banknoten nicht groß. Ein Sichtguthaben erfüllt nämlich alle Geldfunktionen der Banknoten. Es steht für Bargeldauszahlungen wie auch für Umbuchungen jederzeit zur Verfügung.

Die Sichteinlage hat den Charakter einer auf dir Bank übertragenen Kassenhaltung. Ein Indiz dafür ist auch die Tatsache, dass sie überwiegend nur gering verzinst wird. Im Gegenteil lassen sich die Banken zumeist die mit der Kontoführung verbundenen Dienstleistungen durch Gebühren bezahlen.

Anders als die Banknoten und Münzen ist das Giralgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel. Doch wird es im Wirtschaftsleben allgemein akzeptiert. Dies beruht insbesondere darauf, dass die Inhaber von Girokonten ihr Guthaben jederzeit wieder in Bargeld umwandeln können. Eine umgekehrte Umwandlung von Bargeld in Giralgeld findet etwa statt, wenn ein Kaufmann dieTageseinnahmen bei seiner Bank einzahlt. Umwandlungen von Giralgeld in Bargeld und umgekehrt sind also gängige Praxis. Der gesamte Geldbestand der Nichtbanken - Bargeld plus Giralgeld - bleibt dabei unverändert.

 

Verfügung mittels Überweisung

Damit das Giralgeld seine Funktion als Zahlungsmittel erfüllen kann, muss das Bankensystem für seinen Umlauf zwischen den Konten sorgen. Bargeldlose Zahlungen gehen immer „stofflos" vor sich, also durch Verrechnung von Konto zu Konto. Um Giralgeld zu bewegen, sind besondere Instrumente erforderlich. Ein häufig in Anspruch genommenes Instrument ist die Überweisung. Dabei erteilt ein Kontoinhaber seiner Bank den Auftrag, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Giralgeld-Betrag auf das Konto eines bestimmten Empfängers (häufig auch bei einer anderen Bank) zu übertragen. Die Bankfachleute sagen dazu: Das eigene Konto wird „belastet", das des Zahlungsempfängers erhält eine Gutschrift. Für den schriftlichen Auftrag stellen die Banken ihren Kunden vereinheitlichte, elektronisch lesbare Vordrucke zur Verfügung.

 

Dauerauftrag

Häufig müssen sich wiederholende Zahlungen in gleich bleibender Höhe geleistet werden (z. B. Miete, Vereinsbeiträge). Für diese Fälle bietet sich ein anderes Zahlungsinstrument an: Der Dauerauftrag. Er ist eine besondere Form der Überweisung. Der Auftraggeber erteilt seiner Bank einmal den Auftrag, zu regelmäßigen Terminen (z. B- am ersten Tag eines jeden Monats) einen festen Betrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Das erspart nicht nur eine Menge Arbeit. Man braucht auch seine wiederkehrenden Zahlungstermine nicht mehr im Kopf zu haben.

 

Lastschriftverfahren

Wer bei wechselnden Zahlungsbeträgen (z. B. bei unterschiedlich hohen Telefonrechnungen) an denselben Empfänger Arbeit sparen "' kann diesem eine Einzugsermächtigung erteilen.

Die Zahlungen werden dann vom Empfänger im Lastschrift- oder Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen, sobald sie anfallen. Falls der Belastete jedoch mit der Abbuchung nicht einverstanden ist, kann er ihr innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Er erhält dann sein Geld zurück.

 

Scheck

Eine andere Form der bargeldlosen Zahlung ist der Scheck. Mit diesem Papier gibt ein Kontoinhaber seinem Kreditinstitut den Auftrag, dem Zahlungsempfänger gegen Übergabe dieser Urkunde einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Der Scheck ermöglicht also, Giralgeld praktisch wie Bargeld von Hand zu Hand weiterzugeben. Ebenso wie die Überweisung ist der Scheck selbst kein Geld, sondern ein Instrument des Zahlungsverkehrs. Er vermittelt nur den Zugang zum Giralgeld auf dem Konto. Spätestens dann, wenn die Bank einen Scheck einmal nicht einlöst, weil das Konto leer, der Scheck also nicht „gedeckt" ist, wird der Unterschied zum Bargeld deutlich.

 

Debitkarten und Point-of-sale-System

Statt mit Scheck zahlen die Kunden inzwischen in großem Umfang mit der Bankkundenkarte direkt. Man nennt sie „Debitkarte"(englisch: to debit = belasten). Dabei kann der Händler die benötigten Daten über die Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen über ein elektronisches Kassenterminal (Point-of-sale) aus der Karte „auslesen" und eine Lastschrift zum Einzug des Betrages auslösen. Der Kunde identifiziert sich und genehmigt die Zahlung entweder durch seine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder mit seiner Unterschrift.

Dabei hat der Händler die Wahl zwischen verschiedenen Systemen, die sich durch die damit verbundene Zahlungssicherheit sowie die entsprechenden Kosten unterscheiden: Electronic cash (PIN, Zahlungsgarantie), POZ (Point of Säle ohne Zahlungsgarantie, mit Unterschrift und Sperrdateiabfrage), ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren, mit Unterschrift, ohne weitere Sicherheiten). Welche Bedeutung die Bankkundenkarten inzwischen erlangt haben, zeigt die Tatsache, dass damit im Jahr 2005 Zahlungen im Wert von gut 121 Milliarden € geleistet wurden. Tendenz weiter steigend.

 

Geldautomaten 

Die Bankkundenkarte ist sehr bequem. Denn sie ermöglicht es dem Karteninhaber auch, in einfacher Weise sein Giralgeld in Bargeld umzuwandeln. An den von den meisten Kreditinstituten aufgestellten Geldautomaten kann selbst nach Schalterschluss jederzeit Bargeld vom eigenen Konto abgehoben werden. Über ein computergesteuertes Buchungssystem wird das Konto des Kartenbesitzers belastet. Die bereits erwähnte PIN soll dabei vor Missbrauch schützen. Im Jahr 2005 standen in Deutschland 53.361 Geldautomaten zur Verfügung.

 

Kreditkarten

Daneben ist auch das Bezahlen mit der so genannten Kreditkarte möglich. Sie wird von zahlreichen Kreditkarten-Gesellschaften aber auch von Banken direkt ausgegeben. Der Inhaber einer solchen Karte kann in all jenen Geschäften, die dem Kreditkartensystem angeschlossen sind, bargeldlos einkaufen. Wie bei der Debitkarte zieht der Händler die benötigten Daten von der Kreditkarte entweder elektronisch oder mit einem Papierbeleg. Der Kunde muss lediglich unterschreiben. Allerdings wird der Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt auf seinem Konto belastet, so dass sich für den Kunden zunächst ein Zinsvorteil ergibt. Allerdings lassen sich die Herausgeber der Kreditkarte ihre Vermittlertätigkeit von ihren Kunden durch zum Teil recht hohe Jahresbeiträge honorieren. Daneben nehmen sie Provisionen von den beteiligten Händlern, indem sie vom vergüteten Kaufbetrag einen bestimmten Teil abziehen. Gleichwohl kamen allein 2005 rund 256 Kreditkarten auf 1000 Einwohner, mit denen Zahlungen im Umfang von 37 Milliarden € vorgenommen wurden.

 

Home-Banking

PC-Benutzer können über das Internet Zahlungen von und auf ihr Konto veranlassen. Das System kann den aktuellen Kontostand abfragen, eine Übersicht über die Buchungen der letzten 30 bis 60 Tage liefern und Überweisungen und Daueraufträge ausführen. Bei sehr vielen Banken kann der Computerkunde inzwischen sogar Wertpapiere kaufen und Festgeld anlegen. Aktuelles von der Börse, Währungskurse, allgemeine Bankinfos komplettieren das Angebot. Durch ausgeklügelte Verfahren wird die Sicherheit weitgehend gewährleistet. Andere Zugangswege bei diesem „Homebanking" sind Telefon oder Telefax.

Der elektronische Zugang zum Konto bringt dem Kunden vor allem Bequemlichkeit: Die Bank ist auch nach Feierabend zu erreichen, oft rund um die Uhr, teils sogar am Wochenende, so dass der Weg in die Filiale entfällt. Die Geld- und Kreditinstitute wiederum sparen Personalkosten. Und deshalb bieten sie „Homebankern" häufig eine verbilligte oder kostenlose Kontoführung und meist auch eine attraktivere Verzinsung.

 

Geldpolitisches Instrumentarium

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