Grundwortschatz

Автор работы: Пользователь скрыл имя, 31 Марта 2013 в 13:55, контрольная работа

Краткое описание

das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) – Европейская система Центральных банков
die Europäische Zentralbank - Европейский Центробанк

Прикрепленные файлы: 1 файл

Методичка Дыдышко.doc

— 3.15 Мб (Скачать документ)

Grundwortschatz

 

das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) – Европейская система Центральных банков

die Europäische Zentralbank - Европейский Центробанк

das Eurosystem – Евросистема

der EZB-Rat – Совет ЕЦБ

das Direktorium – Правление 

der Erweiterte Rat – Расширенный Совет

Entscheidungen treffen – принимать решения

Entscheidungen umsetzen – осуществлять решения

supranational – сверхнациональный

die Rechtspersönlichkeit – юридическое лицо

der Personenbestand – персональный состав

betrauen – доверять

der Mindestbietungssatz – минимальная предлагаемая ставка

die Hauptrefinazierung – основное рефинансирование

die Spitzenrefinanzierungsfazilität – возможность максимального рефинансирования

die Einlagefazilität – возможность вклада

das Devisengeschäft – операция с иностранной валютой

verwalten – управлять

verzinsliche Forderungen – долговые обязательства, на которые начисляется процент

die Transaktion – операция, сделка

reibungslos – беспрепятственный

die Finanzaufsicht – финансовый надзор

beraten – консультировать

die Unabhängigkeit – независимость

beeinflussen – влиять

die Kontinuität – непрерывность

gewährleisten – гарантировать, обеспечивать

die Satzung – устав

vorschreiben – предписывать

zulässig – допустимый

die Amtszeit – срок службы

die Amtsenthebung – освобождение от должности

die Ausübung – выполнение, исполнение, применение

der Gerichtshof – судебная палата

verfügen über (Akk) – располагать

effizient – эффективный

befugt sein – быть уполномоченным

das Darlehen – ссуда, заем

festlegen – определять, устанавливать

Verordnungen erlassen – давать распоряжения

die Preisstabilität – стабильность цен

die Gesetzgebung – законодательство

fungieren – действовать, функционировать

der Termin – срок, дата

tagen – заседать

stimmberechtigt sein – иметь право голоса

Ausschlag geben – иметь решающее значение

verabschieden – принимать, утверждать (закон)

berücksichtigen – принимать во внимание, учитывать

zusammentreten – собираться, заседать

die Berichterstattung – система государственной отчетности

das Rechnunngswesen – учет, отчетность

der Ausschuss – комитет, комиссия

das Gremium – орган

 

 

Das Europäische system der zentralbanken und das eurosystem

 

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) wurde gemäß dem Vertrag von Maastricht sowie der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (Satzung) errichtet. Dem ESZB gehören die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken (NZBen) aller Mitgliedstaaten der EU an.

Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken derjenigen EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (derzeit zwölf).

Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat  und das Direktorium der EZB Die geldpolitischen Entscheidungen der EZB werden vom EZB-Rat getroffen. Das Direktorium setzt die Entscheidungen um und ist für die operative Leitung der EZB verantwortlich. Das dritte Beschlussorgan der EZB ist der Erweiterte Rat, der bestehen wird, solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht als ihre Währung eingeführt haben.

 

DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

 

Die EZB wurde im Juni 1998 in Frankfurt am Main errichtet und übernahm die Aufgaben ihrerVorgängerinstitution, des Europäischen Währungsinstituts (EWI). Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im Jahr 2002 schrieb die EZB für die Gestaltung ihres neuen Standorts einen internationalen Architekturwettbewerb aus. Dafür wurde ein Grundstück im östlichenTeil der Stadt Frankfurt am Main erworben.

Der Personalbestand der EZB ist wahrhaft europäisch; ihre Mitarbeiter kommen aus allen 25 Ländern der Europäischen Union.

 

AUFGABEN DES EUROSYSTEMS

 

Das Eurosystem hat vier grundlegende Aufgaben. Zunächst ist es betraut mit der Durchführung der vom EZB-Rat festgelegten Geldpolitik, z. B. der Beschlüsse über die EZB-Leitzinsen (der Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität  und die Einlagefazilität) und gegebenenfalls der Beschlüsse zu geldpolitischen Zielen sowie zur Bereitstellung von Zentralbankgeld. Das Direktorium ist verantwortlich für die Durchführung der Geldpolitik und erteilt den nationalen Zentralbanken die hierzu erforderlichen Weisungen. Das Direktorium entscheidet beispielsweise einmal wöchentlich über die Liquiditätszuteilung an den Bankensektor durch die Hauptrefinanzierungsgeschäfte.

Zwei weitere Aufgaben des Eurosystems bestehen darin, Devisengeschäfte durchzuführen sowie die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu halten und zu verwalten.

Die NZBen des Eurosystems haben Währungsreserven in Höhe von rund 40 Mrd € (85% Devisenbestände und 15% Gold) auf die EZB übertragen. Im Gegenzug haben die NZBen auf Euro lautende, verzinsliche Forderungen gegenüber der EZB. Die NZBen des Eurosystems sind an der Verwaltung der Währungsreserven der EZB beteiligt; Sie handeln gemäß den von der EZB erlassenen Richtlinien für das Portfoliomanagement und im Auftrag und im Namen der EZB. Die verbleibenden Währungsreserven des Eurosystems gehören den NZBen und werden von diesen verwaltet.Transaktionen in solchen Währungsreserven sind vom Eurosystem geregelt. Insbesondere Transaktionen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die EZB.

Eine vierte grundlegende Aufgabe des Eurosystems besteht darin, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. Des Weiteren trägt das Eurosystem zur Durchführung der Finanzaufsicht bei: Es berät Gesetzgeber in seinem Zuständigkeitsbereich und erstellt monetäre und finanzielle Statistiken.

Der EG-Vertrag sieht darüber hinaus vor, dass die EZB das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen.

 

 

UNABHÄNGIGKEIT

 

Bei der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Eurosystem dürfen die EZB und die NZBen keineWeisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Auch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dürfen nicht versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.

Um die Kontinuität der Amtszeit für Präsidenten der NZBen und Mitglieder des Direktoriums der EZB zu gewährleisten, schreibt die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank Folgendes vor:

  • eine Amtszeit von mindestens fünf Jahren für die Präsidenten der NZBen;
  • eine Amtszeit von acht Jahren für Mitglieder des Direktoriums, wobei eine Wiederernennung nicht zulässig ist;
  • eine Amtsenthebung von Mitgliedern des Direktoriums ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nicht mehr erfüllt werden oder eine schwere Verfehlung vorliegt. Für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zuständig.

Das Eurosystem ist auch funktionell unabhängig. Die EZB und die NZBen verfügen über alle Instrumente und Kompetenzen, die für die Durchführung einer effizienten Geldpolitik erforderlich sind; sie sind befugt, selbständig über deren Einsatz zu entscheiden.

Das Eurosystem darf keine Darlehen an Einrichtungen der Gemeinschaft oder nationale Einrichtungen öffentlichen Rechts vergeben; diese Regelung schirmt das Eurosystem gegen etwaige Einflussnahmen durch öffentliche Einrichtungen ab und stärkt somit seine Unabhängigkeit. Darüberhinaus ist der EZB-Rat befugt, zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB sowie in bestimmten anderen Fällen, die in Rechtsakten des EU-Rats speziell festgelegt sind, bindende Verordnungen zu erlassen.

 

 

 

I. Welche Verben stecken in folgenden Substantiven? Wie heißen sie auf Russisch?

 

Die Gewährleistung, der Einfluss, die Unabhängigkeit, die Zulassung, die Ausgabe, die Enthebung, die Stabilität, die Gesetzgebung, die Entscheidung, die Berichterstattung,  der Bestand, die Einlage, die Refinanzierung, die Reibung,  die Verantwortung, die Aufgabe, die Bereitstellung, der Haushalt, die Forderung,  das Zahlungssystem, die Verwaltung, die Durchführung, die Aufsicht, der Auftrag, die Regelung, die Genehmigung, der Zusammenhang, die Weisung, die Verfügung, die Befugnis, die Einrichtung,  der Einsatz, die Abwicklung, die Teilnahme, der Beschluss.

 

II. Schreiben Sie aus zwei ersten Texten alle Sätze mit Passivformen heraus. Erklären Sie den Gebrauch der entsprechenden Passivformen.

 

III. Wandeln Sie folgende Sätze ins Passiv um.

 

  1. Am 1. Januar 1999 führten elf Staaten den Euro als ihre gemeinsame Währung ein.
  2. Die verfügbaren Ressourcen muss man effizient nutzen.
  3. Die NZBen des Eurosystems haben Währungsreserven in Höhe von rund 40 Mrd auf die EZB übertragen.
  4. Die geldpolitischen Entscheidungen trifft der EZB-Rat.
  5. Das Direktorium setzt die Entscheidungen um.
  6. Das Eurosystem hat das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
  7. Die EZB genehmigt die Ausgabe von Euro-Banknoten.
  8. Den Grad an Konvergenz beurteilt man auf der Grundlage der im Vertrag von Maastricht festgelegten Kriterien.

 

IV. Beantworten Sie die Fragen.

 

  1. Nennen Sie den Unterschied zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Eurosystem.
  2. Können Sie die Beschlussorgane der EZB und deren Befugnisse nennen?
  3. Wo befindet sich die Europäische Zentralbank?
  4. Wie viele grundlegende Aufgaben hat das Eurosystem? Nenne Sie sie.
  5. Wer hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen?
  6. Was schreibt die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank vor, um personelle Unabhängigkeit zu gewährleisten?
  7. Was macht das Eurosystem funktionell unabhäbgig?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thema: Nationale Zentralbanken

Beschlussorgane der EZB

   ESZB – Ausschüsse

Bankenaufsicht 

 

Grammatik: Wortbildung, Adjektiv

           Ausdruck der Modalität

           Pronominaladverbien

 

NATIONALE ZENTRALBANKEN

 

Die einzelnen nationalen Zentralbanken des Eurosystems besitzen gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Gleichzeitig sind sie integraler Bestandteil des Eurosystems, das für die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet verantwortlich ist; sie handeln bei der Durchführung der Aufgaben des Eurosystems entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB.

Die NZBen sind an der Durchführung der einheitlichen Geldpolitik des Euroraums beteiligt. Sie führen geldpolitische Operationen durch, wie die Bereitstellung von Zentralbankgeld für Kreditinstitute, und gewährleisten die Abwicklung bargeldloser inländischer und grenzüberschreitender Zahlungen. Darüber hinaus tätigen sie Devisengeschäfte auf eigene Rechnung sowie im Auftrag und im Namen der EZB.

Ferner sind die NZBen überwiegend für die Erfassung nationaler statistischer Daten und für die Ausgabe und Bearbeitung der Euro-Banknoten in ihren jeweiligen Ländern zuständig. Die NZBen nehmen auch Aufgaben außerhalb des Anwendungsbereichs der Satzung wahr, es sei denn, der EZB-Rat stellt fest, dass diese Funktionen nicht mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems vereinbar sind.

Gemäß der jeweiligen nationalen Gesetzgebung können den NZBen weitere Funktionen zugewiesen werden, die nicht mit geldpolitischen Aufgaben in Zusammenhang stehen: Einige NZBen sind mit der Bankenaufsicht befasst und/oder fungieren als Hausbank der Regierung.

 

BESCHLUSSORGANE DER EZB

 

Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder des Euro-Währungsgebiets. Der Satzung zufolge muss der EZB-Rat mindestens zehn Mal im Jahr zusammentreten. Die Termine der Sitzungen beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage eines Vorschlags des Direktoriums selbst. Die Sitzungen können auch in Form von Telekonferenzen abgehalten werden, sofern nicht mindestens drei Zentralbankpräsidenten dagegen Einspruch erheben. Derzeit tagt der EZB-Rat zwei Mal im Monat, in der Regel am ersten und dritten Donnerstag jedes Monats. Über geidpolitische Fragen wird in der Regel nur bei der ersten Sitzung im Monat beraten.

Der Präsident des EU-Rats und ein Mitglied der Europäischen Kommission können an den Sitzungen teilnehmen. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Mitglieder des EZB-Rats. Jedes Mitglied des EZB-Rats hat eine Stimme, und sofern es sich nicht um Entscheidungen bezüglich der finanziellen Angelegenheiten der EZB handelt, beschließt der EZB-Rat mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Für Beschlüsse über finanzielle Angelegenheiten, wie z. B.die Zeichnung des Kapitals der EZB, die Übertragung von Währungsreserven, die Verteilung monetärer Einkünfte, werden die Stimmen nach den Anteilen der NZBen am gezeichneten Kapital der EZB gewichtet.

DerVertrag über die Europäische Union und die Satzung übertragen dem EZB-Rat die Befugnis, die strategisch bedeutendsten Entscheidungen für das Eurosystem zu treffen.

Die Hauptaufgaben des EZB-Rats bestehen darin,

  • die Geldpolitik des Euroraums festzulegen, d. h. Beschlüsse über die Höhe der EZB-Leitzinsen zu fassen,
  • die Leitlinien zu verabschieden und die Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind, um die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems zu gewährleisten.

Bei Beschlüssen zur Geldpolitik und anderen Aufgaben des Eurosystems berücksichtigt der EZB-Rat die Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet insgesamt.

Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier 
weiteren Mitgliedern. Ihre Ernennung erfolgt aus dem Kreis der in Währungs- und 
Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten, und zwar einvernehmlich durch die Regierungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats - und Regierungschefs auf Empfehlung des EU-Rats, der hierzu das Europäische Parlament und den EZB-Rat anhört. Das Direktorium der EZB tritt gewöhnlich jeden Dienstag zusammen.

 

Der Präsident der EZB - bzw. in seiner Abwesenheit derVizepräsident - führt den Vorsitz im EZB-Rat, im Direktorium und im Erweiterten Rat der EZB. Der EZB-Präsident wird zu Konferenzen der Eurogruppe - den informellen Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister des Euroraums - sowie zu Sitzungen des EU-Rats eingeladen, die sich mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems beschäftigen.

Die Hauptaufgaben des Direktoriums bestehen darin,

  • die Sitzungen des EZB-Rats vorzubereiten,
  • die Geldpolitik im Euroraum gemäß den Leitlinien und Beschlüssen des EZB-Rats durchzuführen und den nationalen Zentralbanken die erforderlichen Weisungen hierfür zu erteilen,
  • die laufenden Geschäfte der EZB zu führen,

• bestimmte, vom EZB-Rat übertragene Befugnisse (darunter auch 
aufsichtsrechtliche Kompetenzen) auszuüben.

 

Der Erweiterte Rat der EZB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Die anderen Mitglieder des Direktoriums der EZB, der Präsident des EU-Rats und ein Mitglied der Europäischen Kommission können an den Sitzungen des Erweiterten Rats teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Sitzungen des Erweiterten Rats können einberufen werden, wann immer der Präsident dies für erforderlich hält oder wenn mindestens drei Mitglieder des Erweiterten Rats darum ersuchen. Gewöhnlich tritt der Erweiterte Rat der EZB alle drei Monate in Frankfurt am Main zusammen.

Der Erweiterte Rat trägt keinerlei Verantwortung für geldpolitische Entscheidungen im Euro-Währungsgebiet. Er hat Aufgaben vom EWI übernommen, die von der EZB in der dritten Stufe der WWU zu erfüllen sind, solange der Euro noch nicht von allen Mitgliedstaaten eingeführt ist. Somit ist der Erweiterte Rat in erster Linie für die  Berichterstattung über die Konvergenzfortschritte der Mitgliedstaaten zuständig, die den Euro noch nicht eingeführt haben. Daneben ist er in beratender Funktion in die Vorarbeiten eingebunden, die notwendig sind, um den Euro als Währung dieser Mitgliedstaaten einzuführen. Der Erweiterte Rat wirkt bei der Erfüllung der beratenden Funktionen des ESZB sowie der Erhebung statistischer Daten mit.

 

ESZB-AUSSCHÜSSE

 

Die Beschlussorgane der EZB werden von ESZB-Ausschüssen unterstützt. Diese Ausschüsse spielen auch für die Zusammenarbeit innerhalb des ESZB eine wichtige Rolle, Sie setzen sich aus Angehörigen der EZB und der NZBen des Eurosystems sowie anderer zuständiger Gremien - im Ausschuss für Bankenaufsicht beispielsweise Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden - zusammen. Die NZBen jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, haben jeweils Experten bestellt, die an den Sitzungen der ESZB-Ausschüsse teilnehmen, wennThemen aus dem Zuständigkeitsbereich des Erweiterten Rats erörtert werden. Der EZB-Rat legt die Aufgaben der Ausschüsse fest, die Berichterstattung der Ausschüsse an den EZB-Rat erfolgt über das Direktorium der EZB.

Derzeit bestehen folgende Ausschüsse: der Ausschuss für Rechnungswesen und monetäre Einkünfte, der Ausschuss für Bankenaufsicht, der Banknotenausschuss, der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit des Eurosystems/ESZB, der Ausschuss für Informationstechnologie, der Ausschuss der internen Revision, der Ausschuss für internationale Beziehungen, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Marktoperationen, der Geldpolitische Ausschuss, der Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme sowie der Ausschuss für Statistik.

Im Jahr 1998 richtete der EZB-Rat einen aus Vertretern der EZB und der NZBen des Eurosystems bestehenden Haushaltsausschuss ein, der dem EZB-Rat in Budgetfragen beratend zur Seite steht.

Ferner wurde im Jahr 2005 die Personalleiterkonferenz, die sich aus Mitgliedern des ESZB zusammensetzt, ins Leben gerufen. Ziel dieses Forums ist die weitere Förderung der Zusammenarbeit und des Teamgeistes zwischen den Zentralbanken des Eurosystems/ESZB im Bereich Personalmanagement.

 

 

BANKENAUFSICHT

 

Die direkte Zuständigkeit für die Bankenaufsicht und die Finanzmarktstabilität liegt weiterhin bei den jeweiligen Behörden in jedem EU-Mitgliedstaat, doch der EG-Vertrag hat dem ESZB die Aufgabe übertragen, zur „reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen" beizutragen.

Diese Aufgabe wird vor allem auf drei Arten wahrgenommen.

Erstens überwacht und bewertet das ESZB die Finanzmarktstabilität auf Ebene des Eurogebiets und der EU. Dies dient der Ergänzung und Unterstützung der entsprechenden Maßnahmen auf nationaler Ebene, die von den Zentralbanken und den Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, um im jeweiligen Land die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Zweitens erteilt das ESZB Ratschläge über die Gestaltung und die Überprüfung von regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Finanzinstitute. Dies geschieht vor allem im Rahmen der Teilnahme der EZB an den zuständigen internationalen und europäischen Regulierungs- und Aufsichtsausschüssen, wie beispielsweise dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, dem Europäischen Bankenausschuss und dem Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden.

Drittens fördert die EZB die Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden beiThemen von gemeinsamem Interesse (z. B. Überwachung von Zahlungssystemen, Finanzkrisenmanagement).

Diese Aktivitäten werden mit Unterstützung des Ausschusses für Bankenaufsicht durchgeführt. (Dieser Ausschuss ist einer der erwähnten ESZB-Ausschüsse, in denen Experten von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der EU zusammenarbeiten.)

 

 

 

I. Nennen Sie Anfangsformen der Bestandteile der folgenden Adjektive und  übersetzen Sie die Adjektive ins Russische.

Информация о работе Grundwortschatz